Winterreifenpflicht

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Winterreifen auf Ihrer Tour benötigen? Wir haben im Folgenden alle wichtigen Informationen kurz für Sie zusammengefasst.

Unsere Tipps, die wir Ihnen mit auf den Weg geben möchten:

  1. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Winterreifenpflicht und das Winterreifengesetz in den einzelnen Alpenländern.
  2. Gehen Sie in den Alpen stets von der Möglichkeit eines Wetterumbruchs innerhalb kürzester Zeit aus – fahren Sie deshalb im Winter prinzipiell nur mit Winterreifen.
  3. Bringen Sie im Idealfall Schneeketten mit, da sie auf den Antriebsrädern alternativ auch als Winterbereifung gelten und diese bei schwierigen Verhältnissen unterstützen.

Genauere Informationen und weitere Ländervorschriften finden Sie hier.*

In Österreich darf ein Fahrer sein Fahrzeug vom 1.11. bis zum 15.4. bei winterlichen Fahrverhältnissen – also bei Reif, Eis, Schnee und Matsch – nur mit Winterbereifung in Betrieb nehmen. Somit wird von situativer Winterreifenpflicht gesprochen. Spikes dürfen Sie von 1. Oktober bis 31. Mai verwenden.

Schweiz:

In der Schweiz besteht keine datumsbezogene Winterreifenpflicht. Der Fahrer wird jedoch zur Verantwortung gezogen, wenn sein Fahrzeug nicht für winterliche Fahrverhältnisse ausgestattet ist – auch wenn es zu keinem Unfall, sondern nur zu Gefährdung oder Behinderungen gekommen ist. Deshalb auch hier: Gehen Sie kein Risiko ein und befahren Sie die Schweizer Straßen im Winter nur mit Winterbereifung.
Auch in Deutschland gibt es keinen explizit angeführten Zeitraum für Winterreifenpflicht, jedoch muss laut Gesetzgeber ein Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ mit Winterreifen (absolute Winter-Allrounder) oder M+S-Reifen (konzipiert für und Matsch- und Schneeverhältnisse) ausgerüstet sein – auch hier gilt somit die situative Winterreifenpflicht.
Italien hat aufgrund der Klimaunterschiede vom alpinen Norden zum mediterranen Süden regional unterschiedliche Bestimmungen. Um sicherzugehen, befahren Sie die italienischen Straßen vom 15. Oktober bis 15. April generell nur mit Winterreifen. Reifen mit Spikes für Eisglätte dürfen nur vom 15. November bis 15. März montiert sein. Der Gesetzgeber kann kurzfristig und regional eine Winterreifenpflicht verordnen, was er durch Beschilderung bekannt macht.
In Frankreich gibt es keine eindeutigen Bestimmungen für Winterbereifung, doch auch hier bestimmt der Gesetzgeber vorübergehend bei winterlichen Verhältnissen über eine verpflichtende Winterbereifung. Diese muss den Fahrern durch ausreichende Beschilderung zur Kenntnis gebracht werden.
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